Allgemeine Schützengesellschaft der Stadt Euskirchen e.V.
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Allgemeine Informationen

Für unsere schießsportlich interessierten Besucher bietet die ASG umfassende Hilfen und Informationen, sei es durch erfahrene Schützen der verschiedensten Disziplinen, oder auch durch Schulungen und Kurse, die vom Verein organisiert werden.

Man kann sich bereits als Gast informieren und hereinschnuppern. Vereinswaffen, außer Luftdruckwaffen, stehen allerdings nicht zur Verfügung.

 

Schießstand betreten verboten

Kosten

Um Mitglied in der ASG zu werden, kommen natürlich Kosten auf Sie zu. Mit Beginn der Mitgliedschaft wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 260,00 €  sowie ein voller Jahresbeitrag von 95,00 € erhoben. Für Ehepartner oder Partner, die mit aktiven Mitgliedern in einer eheähnlichen Beziehung leben, werden 125,00 € Aufnahmegebühr und 50,00 € Jahresbeitrag fällig. Kinder und Jugendliche bis zu einem Lebensalter von 18 Jahren  zahlen einen Jahresbeitrag von 25,00 € ohne Aufnahmegebühr.
Darüber hinaus wird von jedem Neumitglied verlangt, dass ein Nachweis über die Waffensachkunde und die Befähigung zur Standaufsicht innerhalb eines Jahres erbracht wird. Diese Lehrgänge werden vom Rheinischen Schützenbund (RSB) angeboten. Die Kosten belaufen sich z.Zt. auf ca. 70,00 €. Die Teilnahme wird vom Verein organisiert.
Weiterhin verlangt die ASG von den Mitgliedern in einem Alter zwischen 18 und 65 Jahren 20 Arbeitsstunden pro Jahr. Diese können bei Arbeiten auf dem Stand oder als Standaufsicht abgeleistet werden. Eine Ablösezahlung von 12,50 €/Stunde ist möglich.
Für den interessierten Vorderladerschützen kommt noch eine weitere Hürde hinzu: Die Erteilung einer Erlaubnis gemäß §27 des Sprengstoffgesetzes. Denn ohne Pulver nun mal kein Dampf. Auch hier kann der Verein beratend unterstützen und bei entsprechender Teilnehmerzahl Schulungen organisieren. Gerade im Vorderladerbereich ist guter Rat hilfreich, und es gibt viele alte Hasen in der ASG, mit Meisterschaftserfahrungen, die gern Rede und Antwort stehen.

Waffenerwerb

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass erst nach einem Jahr der Mitgliedschaft in einer schießsportlichen Vereinigung Waffen erworben werden können. Diese Regelung gilt ohne Ausnahmen.

Einzelladerpistole

Anmerkung

Sie möchten über die ASG eine oder mehrere Schusswaffen erwerben und das sind keine Kochtöpfe. Wir möchten Sie also kennenlernen. Besuchen Sie uns so oft wie möglich auf der Anlage. Eine Gelegenheit mit der einen oder anderen Waffe zu schießen bietet sich immer. Auch für Sie ist das schon vor einem Antrag auf Mitgliedschaft die Gelegenheit festzustellen, ob die ASG das richtige Umfeld für Ihr Hobby sein könnte.

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